Kosten

 

Gesetzliche Krankenversicherung:  Da ich als Sicherstellungsassistenz angestellt bin, sind alle Kassen abrechenbar. Sie brauchen keine Überweisung. Bitte bringen Sie lediglich Ihre Versichertenkarte mit. 

Private Krankenversicherung/Beihilfe:  Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für eine psychotherapeutische Einzel-Sitzung (50 Minuten) liegen im Normalfall bei 131,15 € (3,0-facher Satz). Zusätzlich können Kosten für die biografische Anamnese (einmalig zu Beginn), Berichte/Anträge oder Testdiagnostik/Fragebögen anfallen.  Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Die ersten Sitzungen übernehmen die privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung. Je nach individuellem Versicherungsvertrag werden bei manchen privaten Versicherungen die Kosten nur teilweise übernommen. In diesem Fall müssten Sie den Differenzbetrag selbst bezahlen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse bereits im Vorfeld nach.

 

Selbstzahler:innen: Sie können eine Psychotherapie selbstverständlich auch selbst zahlen (131,15 € pro Sitzung / 50 Minuten). Dies hat verschiedene Vorteile. So bedarf es beispielsweise keinerlei Anträge oder Wartezeiten auf eine Bewilligung. Zudem wird die Therapie nicht aktenkundig. Dies macht beispielsweise Sinn, wenn Sie angehende:r Lehrer:in sind und sich noch verbeamten lassen wollen. Im Normalfall können Sie die Kosten einer Psychotherapie als außergewöhnliche Belastung steuermindernd in Ihrer Steuererklärung geltend machen.